Die Schlittschuhe
Wie und wann es Menschen eingefallen ist, eine einfache und schnelle Bewegung auf gefrorenen Eisflächen auszunützen ist nicht genau geklärt. Die Karriere des heutigen Schlittschuhs begann vermutlich in der Jungsteinzeit.
Als mehr oder weniger gesicherter Fund eines Knochenschlittschuhs gilt ein Knochenartefakt aus der Zeit um 3'000 v. Chr. (Veseli/Slowakei), aber auch in der Schweiz und Skandinavien wurden Knochenschlittschuhe gefunden, die in das 2./3. Jahrtausend v. Chr. datiert werden können.
Die Kufen wurden aus Unterschenkelknochen verschiedener Tiere gefertigt. Pferde-, Rinder- oder Rentierknochen wurden gespalten, flachgeschliffen, durchbohrt und an den Sandalen befestigt.
Mit einem Speer oder mit zwei zugespitzten Stöcken stemmte man sich schliesslich ins Eis und erzielte so beachtliche Geschwindigkeiten.
Eine grössere Verbreitung und Nutzung als Alltagsgegenstand fanden Knochenschlittschuhe aber dann ganz offensichtlich erst seit dem Mittelalter.
Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in Skandinavien Stahlkufen verwendet, bei denen die Sohle in Holz eingelassen war.
Dieses Modell wurde mit Kreuzriemen oder als Schnürschuh befestigt.
Bis in die 1980er Jahren waren Eishockey-Schlittschuhe aus Leder und hatten eine Kufe, welche vollständig aus verchromten Stahl war.
Die Form des bis über das Fussgelenk reichenden angearbeiteten Schnürstiefels hat sich bis heute erhalten.
In der heutigen Zeit kommen hochwertige Kunststoffe (Kevlar, Kohlefasersohlen, Spezialkunststoffe) mit zusätzlichem Fersen- beziehungsweise Achillessehnen-Schutz zum Einsatz.
Die Stahlkufen mit Hohlschliff in Querrichtung und einer leichten Krümmung in Längsrichtung sind etwa 5 mm dick.
Das Gewicht eines heutigen Schlittschuhs liegt bei etwa 650 bis 800 Gramm.
Heute geltende Regeln
Regel 37 - Schlittschuhe Feldspieler
- Die Schlittschuhe dürfen nur aus vier Teilen bestehen: Schuh, Kufe, Kufenhalterung und Schnürsenkel.
- Der Schlittschuh muss zum Fuss des Feldspielers passen und darf nicht übermässig breit oder lang sein oder irgendwelche Zusätze haben.
- Die Kufe muss von der Spitze bis zum Ende glatt und zu jeder Zeit mit einer Kufenhalterung befestigt sein. Sie darf keine Zacken wie bei einem Eiskunstlaufschlittschuh aufweisen.
- Die Spitze und das Ende der Kufe müssen von der Kufenhalterung ausreichend abgedeckt sein, sodass keines der beiden Teile hervorsteht. Die Kufe darf nicht über die Schuhspitze oder die Ferse des Schlittschuhs hinausragen, wie bei einem Eisschnellläufer.
- Mechanische Befestigung oder irgendein anderer Zusatz, der das Tempo des Feldspielers erhöht oder seine Fähigkeit zu skaten unterstützt, ist nicht erlaubt.
- Die Schnürsenkel dürfen jede nicht fluoreszierende Farbe haben und auf jede Art gebunden sein, jedoch dürfen sie nicht so lang sein, dass sie das Eis berühren.
Regel 195 - Schlittschuhe Torhüter/Goalie
- Schlittschuhe für Torhüter müssen an der Vorderseite jedes Schlittschuhs mit einer nicht fluoreszierenden Schutzschale versehen sein.
- Die Kufe muss flach und darf nicht länger als der Schuh sein.
- Jegliche Kufen, Verlängerungen oder “Kniffe”, welche am Schlittschuh angebracht werden, um dem Torhüter zusätzlichen Kontakt zur Eisfläche zu gewähren, sind verboten.